Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK
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zum Facharzt für Innere Medizin Volle Weiterbildung zum Facharzt für Gastroenterologie Ggf. 18 Monate Weiterbildung für Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Teilnahme
-fachen Masernimpfung oder eines Immunitätsnachweises Vorlage einer vollständigen Covid-Impfung Wir bieten: Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Zusätzliche Altersversorgung
Masernimpfung oder eines Immunitätsnachweises Vorlage einer vollständigen Covid-Impfung Wir bieten: Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen
für Innere Medizin Volle Weiterbildung zum Facharzt für Gastroenterologie Ggf. 18 Monate Weiterbildung für Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Teilnahme an den innerbetrieblichen
Weiterbildungsermächtigung zum Facharzt für Innere Medizin Volle Weiterbildungsermächtigung Gastroenterologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe
für Kardiologie 1 Jahr für Innere Medizin auch in der Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche
für Kardiologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse
nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) Freundliches
für Kardiologie 1 Jahr für Innere Medizin auch in der Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche
Weiterbildungsermächtigung zum Facharzt für Innere Medizin Volle Weiterbildungsermächtigung Gastroenterologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe